VÖWA Mitglied werden
Außerordentliche Mitgliedschaft
35
pro Jahr
-
Für Hörer der Universitäten und Fachhochschulen. Außerordentliche Mitglieder haben dieselben Rechte und Pflichten wie ordentliche Mitglieder, ausgenommen das passive Wahlrecht.
Ordentliche
Mitgliedschaft
66
pro Jahr
-
Sitz- und Stimmrecht bei der Generalversammlung, sowie aktives und passives Wahlrecht. Teilnahme an allen Vereinsaktivitäten, Antragstellung an die Generalversammlung und Protokolleinsicht.
Fördermitgliedschaft
660
pro Jahr
-
Für Firmen, bringt 10 ordentliche Mitgliedschaften mit sich.