Allgemeine Teilnahmebedingungen
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Die Teilnahme an Veranstaltungen des VÖWA ist für seine Mitglieder
grundsätzlich kostenlos. Die Teilnahme ist jedoch nur bei vorheriger
Anmeldung möglich. Etwaige notwendige Kostenbeiträge durch das Mitglied
werden in der Einladung zur jeweiligen Veranstaltung gesondert angeführt.
Personen, welche einen etwaigen Kostenbeitrag nicht leisten, können nach
Ermessen des jeweiligen zuständigen Landesleiters von der Veranstaltung
ausgeschlossen werden.
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Soweit nicht anders angeführt, ist die Teilnahme für Angehörige von
Mitgliedern möglich. Jedoch behält sich der Verband vor, insbesondere für
Veranstaltungen, welche ein beschränktes Teilnahmekontingent aufweisen, von
Angehörigen und Nichtmitgliedern eine Teilnahmegebühr zu verlangen. Diese
wird für die jeweilige Veranstaltung gesondert in der Einladung bekannt
gegeben.
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Die durch das Mitglied am Anmeldeabschnitt angegebene Emailadresse wird
ausdrücklich nur zur Übersendung einer etwaigen Anmeldebestätigung sowie
zur Information über Änderungen der Veranstaltung und für
verbandsspezifische Informationen verwendet. Die Emailadresse wird ohne
vorherige Einholung einer Erlaubnis durch das Mitglied nicht an Dritte
weitergegeben.
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Die Anmeldung zu einer Veranstaltung kann entweder über das
Anmeldeformular zur jeweiligen Veranstaltung auf der Website des Verbandes,
mittels Fax des am Postweg oder via PDF übermittelten Anmeldeformulars oder
mittels Email erfolgen. Eine Teilnahme bei Übermittlung der Anmeldung auf
dem Postweg durch das Mitglied kann aus organisatorischen Gründen nicht
grundsätzlich als verbindlich angesehen werden.
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Der Landesgruppenleiter der jeweiligen Landesgruppe kann auch
Nichtmitglieder des Verbandes nach eigenem Ermessen zu Veranstaltungen
zulassen, sofern dies dazu dient, dem potenziellen Mitglied einen Eindruck
über den Verband zu vermitteln.
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Ist aufgrund eines beschränkten Teilnahmekontingents bei Veranstaltungen
die jeweilige Veranstaltung bereits ausgebucht, so kann der Teilnehmer auf
eine Warteliste gesetzt werden. Davon wird der Teilnehmer in Kenntnis
gesetzt.
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Der Rechtsweg für die Teilnahme an und die Bewirtung im Rahmen von
Veranstaltungen ist grundsätzlich ausgeschlossen.
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Mit der Teilnahme an der Veranstaltung unterwirft sich das Mitglied oder
der Gast den Anweisungen des Veranstalters und der jeweiligen Landesleitung
des Verbandes. Bei ungebührlichem Verhalten wird der Besucher von der
Veranstaltung verwiesen. Nichtmitglieder oder nicht zur Veranstaltung
angemeldete Mitglieder können ebenfalls von der Veranstaltung verwiesen
werden.
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Für die Garderobe oder für Wertgegenstände übernimmt der Verband bei
Veranstaltungen prinzipiell keine Haftung.
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Der Verband und seine Organe haften nicht für Sachschäden oder Schäden
an der Gesundheit, die sich der Besucher selbst beim Verzehr des Buffets
oder der Einnahme von Getränken selbst zufügt oder die ihm durch Dritte
zugefügt werden.
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Der Verband haftet nicht für etwaige Unfälle, welche während der
Abhaltung einer Veranstaltung geschehen, sofern dem Verband nicht grobe
Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.
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Bei Nichterscheinen ohne vorherige Abmeldung eines Mitgliedes kann
dieses nach Ermessen der jeweiligen Landesleitung ermahnt und für andere
Veranstaltungen gesperrt werden.
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Nach Ermessen der jeweiligen Landesleitung kann eine Anmelde- und/oder
Teilnehmerliste im Kreise der Mitglieder und auf der Webseite des Verbandes
veröffentlicht werden. Der Gast einer Veranstaltung willigt durch seine
Teilnahme an einer Veranstaltung ein, dass im Rahmen der Veranstaltung
erstellte Fotos im Rahmen des Verbandes, auf der Webseite des Verbandes und
im Wirtschaftskurier - dem periodisch erscheinenden Printmedium des
Verbandes - veröffentlicht werden dürfen.
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Durch die Anmeldung zur Veranstaltung werden die Allgemeinen
Teilnahmebedingungen akzeptiert.